Apotheke in meiner Nähe

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RATGEBER

Ratgeber: Apotheken in meiner Nähe (2026)

Eine Apotheke findest du auch nachts über Notdienstsuche und Aushang; E-Rezept, Zuzahlung und Lieferweg folgen festen Regeln, die du vorher prüfen kannst.

Rotes Apotheken-A auf einem schmiedeeisernen Ausleger vor blauem Himmel
Symbolbild · Foto: Frank Vincentz, CC BY-SA 3.0 · Bildnachweis

So läuft es ab

  1. Apotheke findenNotdienstsuche, Aushang oder Rufnummer nutzen, wenn die Stammapotheke geschlossen hat.
  2. Rezept bereithaltenGesundheitskarte, App oder Papierausdruck mit Code mitbringen.
  3. Zuzahlung klärenEigenanteil zahlen; Befreiung über die Belastungsgrenze bei der Kasse beantragen.
  4. Abholen oder liefernVor Ort mitnehmen oder per Botendienst bzw. Versand erhalten.

Nicht jede Apotheke ist immer geöffnet, aber ein Teil hat Dienst. Die Landesapothekerkammern teilen die Dienste ein, die Notdienstsuche auf aponet.de zeigt sie. Im Notdienst darf die Apotheke 2,50 Euro Zuschlag nehmen; die Krankenkasse übernimmt ihn bei Rezepten mit dem Feld „noctu“. Für ärztliche Hilfe zählen 116117 und 112.

Das E-Rezept ist für verschreibungspflichtige Arzneimittel Pflicht. Du löst es mit Gesundheitskarte, App oder Papierausdruck ein, in einer Apotheke deiner Wahl oder online. Botendienst und Versand sind rechtlich getrennt: Der Bote gehört zur Apotheke, der Versand braucht eine eigene Erlaubnis. Preise für beides nennen die Quellen nicht, das erfährst du bei der Apotheke.

Die Zuzahlung beträgt bis Ende 2026 mindestens 5 und höchstens 10 Euro, ab 1. Januar 2027 mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro (BGBl. 2026 I Nr. 228). Wer die Belastungsgrenze erreicht, kann sich auf Antrag befreien lassen; bei Kindern und Jugendlichen entfällt die Zuzahlung zu Arzneimitteln grundsätzlich bis 18. Stand der Angaben ist der 22. Oktober 2026.

Quellen: Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium für Gesundheit, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), Bundesgesetzblatt (recht.bund.de), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), ABDA / aponet.de (Gesundheitsportal der Apothekerinnen und Apotheker), ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

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Häufige Fragen

Wie finde ich eine Apotheke mit Notdienst?

Über die Notdienstsuche auf aponet.de, die auf Daten der Bundesapothekerkammer beruht, oder per Aushang am Schaufenster. Aus dem Festnetz geht auch 0800 / 00 22 833 kostenfrei. Weil sich Dienste kurzfristig ändern, sind Treffer unverbindlich. Mehr dazu →

Was kostet der Apotheken-Notdienst zusätzlich?

Apotheken dürfen 2,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer berechnen, einmal pro Besuch: von 20 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen. Ist auf dem Rezept „noctu“ angekreuzt, trägt die Krankenkasse die Gebühr (Stand 22. Oktober 2026). Mehr dazu →

Brauche ich fürs E-Rezept eine App?

Nein. Du kannst es mit der Gesundheitskarte, der E-Rezept-App, der Kassen-App, der App einer Apotheke oder mit einem Papierausdruck einlösen. Mit der Karte in der Apotheke ist keine PIN nötig. Mehr dazu →

Was ist der Unterschied zwischen Botendienst und Versand?

Der Botendienst liefert durch Boten der Apotheke und braucht keine Versanderlaubnis. Der Versand braucht eine Erlaubnis nach § 11a ApoG, Bestellungen gehen binnen zwei Arbeitstagen raus, sofern verfügbar. Preise nennen die Quellen nicht. Mehr dazu →

Wie hoch ist die Zuzahlung ab 2027?

Pro verordnetem Arzneimittel zahlst du dann zehn Prozent vom Abgabepreis, wobei der Betrag zwischen 7,50 und 15 Euro liegt. Teurer als das Mittel selbst wird es nie. Bis 31. Dezember 2026 liegt die Spanne bei 5 bis 10 Euro (BGBl. 2026 I Nr. 228). Mehr dazu →

Wann bin ich von der Zuzahlung befreit?

Wenn du die Belastungsgrenze erreichst: zwei Prozent der Bruttoeinnahmen, bei chronisch Kranken ein Prozent. Die Krankenkasse bescheinigt es dir auf Antrag. Kinder und Jugendliche bis 18 zahlen bei Arzneimitteln grundsätzlich nichts. Mehr dazu →

Welche Apotheken impfen?

Nicht jede. Auf die-apotheken.de suchst du nach Postleitzahl und wählst die Leistung Grippe- oder Corona-Impfung. Nicht alle impfenden Apotheken sind dort eingetragen, frag also auch in deiner Stammapotheke. Stand Oktober 2026 impfen Apotheken gegen Grippe und COVID-19, und zwar Erwachsene ab 18. Mehr dazu →

Kann ich mich in der Apotheke gegen Grippe impfen lassen?

Ja, wenn du mindestens 18 Jahre alt bist. Ein Rezept brauchst du dafür nicht. Hast du nach der Schutzimpfungs-Richtlinie Anspruch, zahlt die Kasse. Einige Kassen zahlen die Grippeimpfung auch allen anderen Versicherten ab 18. Bring deine Gesundheitskarte und deinen Impfausweis mit. Mehr dazu →

Darf die Apotheke auch andere Impfungen anbieten?

Seit der Apothekenreform 2026 erlaubt das Gesetz Erwachsenen-Impfungen mit allen Impfstoffen, die keine Lebendimpfstoffe sind. Angeboten werden sie erst, wenn das Personal die neue Schulung hat. Über die Abrechnung mit den Kassen wird noch verhandelt. Die Bundesapothekerkammer erwartet sie spätestens ab Anfang 2027. Mehr dazu →

Allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung im Einzelfall. Stand: 22.10.2026

Beim automatischen Quellenabgleich am 26.10.2026 waren die verlinkten Seiten abrufbar und enthielten die zitierten Belegstellen.

So entsteht dieser Ratgeber: recherchiert mit KI-Unterstützung. Die Aussagen verweisen auf Quellen und werden regelmäßig automatisch gegen diese abgeglichen. Fehler sind trotzdem möglich.

Allgemeine Orientierung nach dem angegebenen Stand, ohne Gewähr. Das ist keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung. Maßgeblich sind die verlinkten Originalquellen; im Einzelfall klären Sie Ihre Situation bitte mit einer Fachperson.