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RATGEBER · STAND 26.10.2026

Impfen in der Apotheke: was geht, wer zahlt (2026)

Viele Apotheken impfen, aber nicht alle. Hier steht, welche Impfungen Apotheken 2026 durchführen dürfen, für wen, wer die Kosten trägt, wie du eine impfende Apotheke findest und was du mitbringst. Ob eine Impfung für dich empfohlen ist, beantwortet diese Seite nicht. Das klärst du mit deiner Hausarztpraxis oder anhand der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO).

Welche Impfungen Apotheken durchführen dürfen

Mit der Apothekenreform, die der Bundestag am 22. Mai 2026 beschlossen hat, wurde § 20c Infektionsschutzgesetz erweitert. Er erlaubt geschulten Apothekerinnen und Apothekern jetzt Schutzimpfungen mit allen Impfstoffen, die keine Lebendimpfstoffe sind. Impfungen mit Lebendimpfstoffen gibt es weiterhin nicht in der Apotheke.

Im Alltag ist das Angebot noch kleiner. Laut Bundesapothekerkammer dürfen Apothekerinnen und Apotheker aktuell nur gegen Grippe (Influenza) und COVID-19 impfen. Für weitere Impfungen brauchen sie zuerst eine neue Schulung. Das Curriculum dafür hat die Bundesapothekerkammer am 13. Oktober 2026 beschlossen.

Quellen: Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, Deutscher Bundestag

Ab 18 Jahren und nur mit geschultem Personal

In der Apotheke impfen lassen kannst du dich erst, wenn du 18 Jahre alt bist. Kinder und Jugendliche können dort nicht geimpft werden. Für eine reguläre Grippeimpfung in der Apotheke brauchst du weder Rezept noch vorherigen Arztbesuch. Vor der Impfung gibt es ein Aufklärungsgespräch.

Impfen darf nur, wer ärztlich geschult ist und zum Personal der Apotheke gehört. Geschulte PTA dürfen den Impfstoff unter Aufsicht verabreichen. Aufklärung, Anamnese, Einwilligung und Dokumentation bleiben Sache der Apothekerin oder des Apothekers. Deshalb bietet nicht jede Apotheke Impfungen an.

Quellen: Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, aponet.de – offizielles Gesundheitsportal der deutschen Apothekerinnen und Apotheker

So findest du eine Apotheke, die impft

Auf die-apotheken.de, dem Verbraucherportal der Apothekerschaft, gibst du Wohnort oder Postleitzahl ein und wählst als Leistung die Grippeimpfung oder die Corona-Impfung. Dann siehst du Apotheken in deiner Umgebung, die diese Impfung anbieten.

Nicht alle impfenden Apotheken sind dort eingetragen. Wenn deine Stammapotheke nicht auftaucht, frag dort direkt nach.

Quellen: aponet.de – offizielles Gesundheitsportal der deutschen Apothekerinnen und Apotheker

Wer die Kosten trägt

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Schutzimpfungen. Welche das im Einzelnen sind, legt der Gemeinsame Bundesausschuss in der Schutzimpfungs-Richtlinie fest, auf Grundlage der STIKO-Empfehlungen. Hast du danach Anspruch, zahlt die Kasse die Impfung auch in der Apotheke.

Krankenkassen dürfen in ihrer Satzung weitere Impfungen übernehmen. Bei einigen Kassen ist die Grippeimpfung in der Apotheke deshalb für alle Versicherten ab 18 kostenlos. Die ABDA führt eine Liste dieser Kassen, darunter DAK, Barmer, TK und KKH. Privat Versicherte und Selbstzahler können sich in der Apotheke ebenfalls impfen lassen.

Der Vertrag zwischen Apotheken und Krankenkassen gilt bisher nur für Grippe und COVID-19. Über die übrigen Impfungen wird noch verhandelt. Die Bundesapothekerkammer rechnet damit, dass sie spätestens ab Anfang 2027 auch auf Kassenkosten möglich sind.

Quellen: Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (die-apotheken.de), ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

Was du mitbringst

Die Apotheke muss jede Impfung dokumentieren: im Impfausweis oder, wenn du keinen dabeihast, in einer gesonderten Impfbescheinigung.

Quellen: Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (die-apotheken.de), aponet.de – offizielles Gesundheitsportal der deutschen Apothekerinnen und Apotheker

Das klärst du nur direkt bei der Apotheke

Ob eine bestimmte Apotheke impft und wie sie das organisiert, steht in keinem Gesetz. Frag vorher nach, am besten telefonisch.

Ob eine Impfung für dich empfohlen ist, besprichst du mit deiner Hausarztpraxis. Die Standardimpfungen für Erwachsene stehen im Impfkalender der STIKO beim Robert Koch-Institut.

Quellen: aponet.de – offizielles Gesundheitsportal der deutschen Apothekerinnen und Apotheker, Robert Koch-Institut

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Allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung im Einzelfall. Stand: 26.10.2026

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